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   VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10   

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VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10 (https://dejure.org/2010,7300)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2010 - 8 K 2323/10 (https://dejure.org/2010,7300)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 8 K 2323/10 (https://dejure.org/2010,7300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstliche Beurteilung eines Bewährungshelfers mit dem Rang eines Sozialoberinspektors mit einem Gesamturteil von 5,5 Punkten nach einer vorherigen Beurteilung mit 7,5 Punkten; Vorbeurteilung eines Sozialoberinspektors durch den Geschäftsführer des freien Trägers einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Unterlassung einer Stellenbesetzung bei fehlerhafter Erstellung dienstlicher Beurteilungen im Rahmen der Neustrukturierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe; Beweislast des Dienstherrn für Tatsachenkenntnis bei der dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Drei Eilanträge gegen Stellenbesetzungen von Dienstposten im Bereich der Bewährungs- und Gerichtshilfe erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Ferner trifft eine während des Regelbeurteilungszeitraums abgegebene Anlassbeurteilung gegenüber der späteren Regelbeurteilung nur eine eingeschränkte Aussage (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201 ).

    Insbesondere der gemeinsame Beurteilungsstichtag und der jeweils gleiche Beurteilungszeitraum garantieren eine höchstmögliche Vergleichbarkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201 ).

    Einschränkungen dieses Grundsatzes, die sich hinsichtlich des Stichtags beispielsweise aus der großen Zahl der zu beurteilenden Beamten und hinsichtlich des Beurteilungszeitraums aus besonderen äußeren Umständen ergeben können, sind nur hinzunehmen, soweit sie auf zwingenden Gründen beruhen (BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41/00 -, NVwZ-RR 2002, 201 ).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    40 Für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers aus diesem Grund könnte sprechen, dass bei einer Regelbeurteilung der Beurteilungszeitraum grundsätzlich nicht über den Beurteilungsstichtag hinaus ausgedehnt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.05.2003 - 1 WB 10/03 -, Rn. 15 m. w. N., juris).

    Der gemeinsame Stichtag dient dazu, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit herzustellen; die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst werden (BVerwG, Beschl. v. 15.05.2003 - 1 WB 10/03 -, Rn. 15 m. w. N., juris).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Regelmäßig ist in erster Linie auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 ; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398 ).

    b) Ferner erweist sich zwar der besser beurteilte Bedienstete - hier die Beigeladenen, die mit einem Gesamturteil zwischen 6, 0 und 7, 5 Punkten beurteilt wurden - regelmäßig als besser qualifiziert und ist daher seinen schlechter beurteilten Mitbewerbern - hier dem mit 5, 5 Punkten beurteilten Antragsteller - vorzuziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 ; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398 ).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01
    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Regelmäßig ist in erster Linie auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 ; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398 ).

    b) Ferner erweist sich zwar der besser beurteilte Bedienstete - hier die Beigeladenen, die mit einem Gesamturteil zwischen 6, 0 und 7, 5 Punkten beurteilt wurden - regelmäßig als besser qualifiziert und ist daher seinen schlechter beurteilten Mitbewerbern - hier dem mit 5, 5 Punkten beurteilten Antragsteller - vorzuziehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397 ; Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398 ).

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Hierbei kann er sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.05.1979 - 2 C 4/78 -, Rn. 23 f., juris m. w. N.).
  • VG Sigmaringen, 15.11.2006 - 1 K 1524/05

    Vorgabe eines zu senkenden Notendurchschnitts als sachfremde Erwägung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    c) Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass allgemein gültige Wertmaßstäbe dadurch verkannt worden wären, dass aufgrund des Anlegens eines neues Beurteilungsmaßstabs alle früheren dienstlichen Beurteilungen pauschal um 1, 0 bzw. 1,5 Punkte abgesenkt worden wären (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 15.11.2006 - 1 K 1524/05 -, Rn. 27 ff., juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Unter diesen Voraussetzungen bleibt auch bei veränderten Maßstäben der sachgerechte Vergleich der Beamten untereinander unberührt (BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 13/79 -, Rn. 36, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2005 - 4 S 915/05 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Da Verwaltungsvorschriften rechtliche Außenwirkung nur über das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG erlangen, kommt es bei Zweifeln über ihren Inhalt darauf an, in welcher Art und Weise sie - gegebenenfalls auch abweichend von ihrem Text - in ständiger Verwaltungspraxis ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.2008 - BVerwG 1 WB 19.07 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09

    Konkurrentenstreit; Freihaltung; Blockierung; Beamter; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Für die Sicherung des Bewerberanspruchs des Antragstellers ist auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen, jedoch auch mit Blick auf die Vielzahl der betroffenen Konkurrenten nicht zu erhöhen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, Rn. 35, juris; a.A. VG Freiburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 3 K 1445/10 - unter Berufung auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 ME 87/09 -, NVwZ-RR 2010, 293).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
    Unter diesen Voraussetzungen bleibt auch bei veränderten Maßstäben der sachgerechte Vergleich der Beamten untereinander unberührt (BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 13/79 -, Rn. 36, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.2005 - 4 S 915/05 -, Rn. 10, juris).
  • VG Aachen, 23.04.2009 - 1 K 684/08

    Beurteilung von Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes;

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1982 - 4 S 1807/80

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2005 - 4 S 838/05

    Professorenstelle; Besetzung; Eignungsfeststellung; pädagogische Eignung

  • VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07

    Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2428/10

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Beamter; Beurteilung eines Probebeamten durch einen Angestellten

  • VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2428/10

    Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung

    Ferner wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im Parallelverfahren 8 K 2323/10 verwiesen.

    Die dem Gericht aus dem Verfahren 8 K 2323/10 bekannten Umstände sprechen dafür, dass auch der gesetzliche Rahmen bzw. die anzuwendenden Begriffe verkannt wurden.

    Der Antragsgegner hat im Verfahren 8 K 2323/10 mitgeteilt, es bestehe die landeseinheitlich geübte Praxis, dass der Geschäftsführer der ... gGmbH die Vorbeurteilung erstelle, wobei er sich auf einen Beurteilungsbeitrag des Einrichtungsleiters als Fachvorgesetzten stütze, der sich wiederum auf eine Stellungnahme des Abteilungsleiters gestützt habe.

    Ferner wurde dem Gericht vom Antragsteller im Verfahren 8 K 2323/10 berichtet, dass seit der Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf den freien Träger manche Beamte auch besser beurteilt worden seien.

  • VG Karlsruhe, 10.01.2011 - 8 K 1906/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Beförderung auf die Stelle eines

    Ferner wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 8 K 2323/10 und 8 K 2428/10 verwiesen.

    Der Antragsgegner hat der Kammer in den Verfahren 8 K 2323/10 und 8 K 2428/10 mitgeteilt, dass die in diesen Verfahren thematisierten Beurteilungsbeiträge der Landgerichtspräsidenten vernichtet worden seien.

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